Corona-Alltag: Der Judosport organisiert sich neu.

Seit 8.11. sind verschärfte COVID-19-Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung in Kraft getreten. Der ÖJV hat das bestehende Sicherheitskonzept bereits überarbeitet. Das aktuelle Sicherheitskonzept findet ihr auf unserer Covid-19 Informationsseite. Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:

– 2G-Nachweis zum Betreten von Sportstätten notwendig
– TrainerInnen/BetreuerInnen (Breiten- und Spitzensport) benötigen mind. 3G-Nachweis
– Kinder bis zum 12. vollendeten Lebensjahr benötigen keinen Nachweis
– Ninja-Pass ist bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gültig, wenn vollständig ausgefüllt
– Veranstaltungen (zb. Trainings) ab 50 Personen müssen an die Behörde gemeldet werden, ab 250 Personen (zb. Wettkämpfe) muss bewilligt werden

Regionale, strenger ausgelegte Maßnahmen sind möglich – informiert euch bitte rechtzeitig bei eurer zuständigen Behörde!

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