Das Gesundheitsministerium hat die neuen, ab 10.06. gültigen, COVID-19-Lockerungen im Rahmen einer Novelle zur aktuellen Verordnung veröffentlicht.
Alle Details und Informationen sind im ÖJV-Sicherheitskonzept (gültig für alle Vereine) hier zu finden.
Die wichtigsten Richtlinien auf einen Blick:
- Bei Indoor-Judo-Trainingseinheiten gilt ab 10.06. nur mehr: Es sind pro Person im Training 10 Quadratmeter Platz zu veranschlagen (statt bislang 20 Quadratmeter pro Person) – d.h., dass sich die Trainingskapazitäten in den Dojos mit einem Schlag verdoppeln.
- Generell ist für Trainingseinheiten die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) anzuwenden.
- Spätere Sperrstunde: Trainiert darf ab sofort bis Mitternacht werden.
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter reduziert, bei der Sportausübung selber gilt es keinen Mindestabstand zu beachten.
- Die Gruppengröße auf Outdoor-Sportstätten bleibt unbeschränkt.
- Im Spitzensport bleiben die Gesundheitsstandards unverändert – es wird weiter laufend getestet.
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