Nach Bekanntgabe der COVID-19-Öffnungsverordnung wird auch Kontaktsport und damit Judo ab 19.05.2021 wieder erlaubt sein!
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
– Definieren einer COVID-19-Ansprechperson im Verein (siehe Sicherheitskonzept – hier)
– Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht bei Sportausübung
– Judo in vollem Umfang wieder erlaubt
– Indoor müssen 20 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen
– Eintritttests verpflichtend vorgeschrieben (Selbsttests in der Schule haben Gültigkeit)
– Beachtung der aktuellen ÖJV-Hygiene- und Organisationsmaßnahmen
Wir freuen uns auf den Judostart!
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