Die neue COVID-19-Maßnahmenverordnung hat ab Sonntag Gültigkeit. Die gute Nachricht: Judo-Training ist weiterhin möglich.
Die grundlegenden Neuerungen sind eine Reduktion der Gruppengröße Indoor auf 6 Judoka (zzgl. TrainerInnen) und der Mindestabstand bei mehreren parallel stattfindenden Gruppen von 2 Metern.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
- Mindestabstand: Während der Sportausübung (drinnen wie draußen, auch auf öffentlichen Flächen) ist kein Mindestabstand erforderlich.
- Gruppengröße: Der Trainings- und Wettkampfbetrieb kann mit einer maximalen Gruppengröße von 6 Judoka (in der Halle) bzw. 12 (im Freien) durchgeführt werden. Der Trainer/die Trainerin wird nicht mitgezählt. Es können mehrere 6er-Gruppen gleichzeitig trainieren, sofern es eine bauliche Trennung gibt oder ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den (in sich geschlossenen) Gruppen eingehalten werden kann. Der ÖJV empfiehlt, innerhalb dieser Gruppen fixe TrainingspartnerInnen zu bilden.
- Organisation: Der ÖJV schreibt ein Anmeldesystem bzw. die dokumentierte Teilnahme und kontaktloses Fiebermaßen als Begleitmaßnahmen im Training vor. Personen, die Symptome aufweisen bzw. sich nicht gesund fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen. Auf der Matte gilt keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, abseits der Matte (Eingang, Korridore, Kantine, Garderobe) sehr wohl. Bei Auftreten von COVID-19-Verdachtsfällen muss der Verein umgehend die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren.
- Judo im Ausland: Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wird von Judo-Aktivitäten im Ausland dringend abgeraten.
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