Ab 1.7. ist – was die Sportausübung im Allgemeinen und Judo im Speziellen betrifft – wieder fast alles möglich: Es ist
1) KEIN Abstand erforderlich,
2) auch KEINE Maske und es gibt
3) ab Donnerstag KEINE zeitliche Einschränkung mehr.
Der Zutritt zum Dojo ist mit 3-G-Nachweis möglich. Bis zu 100 Personen können ohne zusätzliche Auflagen gemeinsam trainieren/wettkämpfen.

Die wichtigsten Fakten für Sommer-Judo auf einen Blick:

COVID-19-Ansprechperson: Jeder Verein definiert eine COVID-19-Ansprechperson.

Mindestabstand: Während der Sportausübung, egal ob draußen oder drinnen, ob auf öffentlichen Flächen oder privaten Sportstätten, ist kein Mindestabstand einzuhalten.

3-G-Regel: Ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr (Eintrittstest) muss bei allen sportlichen Aktivitäten (outdoor, indoor) vorliegen.

Maximale Gruppengröße: Zusammenkünfte bis max. 100 Personen sind ohne zusätzliche Auflagen gestattet. Ab 100 Personen muss die Veranstaltung angemeldet, ab 500 Personen behördlich bewilligt werden.

Trainingszeiten: Übungseinheiten und auch Veranstaltungen können rund um die Uhr, von 0 bis 24 Uhr, stattfinden.

Organisation: Um bei Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, schreibt der ÖJV gewisse Maßnahmen wie ein Anmeldesystem, die Dokumentation der TeilnehmerInnen und überschaubare Gruppengrößen vor.

Verhaltensregeln: Die allgemeinen Hygienemaßnahmen – wie regelmäßiges Händewaschen, mit den Händen Gesichtskontakt vermeiden, in Ellenbeuge oder Taschentusch husten bzw. nießen – sind strikt einzuhalten. Verwendetes Material muss möglichst regelmäßig desinfiziert werden.

Gesundheitscheck: Vor jeder Trainingseinheit wird weiter die allgemeine Befindlichkeit abgefragt. Personen, die sich auch nur bedingt krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.

Wettkämpfe (Breitensport): Wettbewerbe/Turnier sind ab sofort nicht nur für LeistungssportlerInnen, sondern auch für Nachwuchs- und Hobby-Judoka erlaubt.

Judo im Ausland: Internationale Judo-Camps sind bei Einhaltung angemessener Vorsichtsmaßnahmen (wie sie aktuell auch in Österreich zur Anwendung kommen) grundsätzlich erlaubt. Bitte jedenfalls die Reisen an den Landesverband bzw. den ÖJV melden.

Informationspflicht: Bei Auftreten von COVID-19-Verdachtsfällen hat der Verein die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde umgehend zu informieren. Das gilt auch für die Information der TeilnehmerInnen der betroffenen Trainingsgruppe.

Siehe auch https://judo-kaernten.at/covid-19#covid-19

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