Ein Judo-Training für die Allgemeinheit wird bis auf Weiteres leider nicht mehr möglich sein

Die Bundesregierung hat am 31. Oktober 2020 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie bekanntgegeben. Vizekanzler Werner Kogler betonte bei der Pressekonferenz: „Uns steht eine herausfordernde Herbst- und Winterzeit bevor – allen, die in Österreich wohnen und arbeiten, Kinder haben und Eltern und Verwandte. Wir müssen aufeinander schauen – wieder einmal noch mehr als sonst.“

Die neue Verordnung wird mit 3. November 2020 in Kraft treten und dann für mindestens vier Wochen Gültigkeit haben.
Ein allgemeines Veranstaltungsverbot ist vorgesehen – zu den Ausnahmen zählen „Sportveranstaltungen im Spitzensport“ und zwar ohne Zuschauerbeteiligung bzw. unter strenger Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.


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