Der Österreichische Judoverband hat sein Sicherheitskonzept mit Maßnahmen zur Ausübung des Judosports adaptiert: „Die Durchführung von Turnieren ist bis Ende August ausdrücklich nicht empfohlen. Gleiches gilt für Judo-Trainingslager im Ausland – da sollte man in jedem Fall noch warten“, betont Sportdirektor Markus Moser.

Die wichtigsten Richtlinien im Überblick:

Mindestabstand: Während der Sportausübung ist kein Mindestabstand einzuhalten, die reguläre Ausübung des Judosports ist somit (seit 1.7.) ausdrücklich möglich.

Organisation: Während der reguläre Trainingsbetrieb wieder angelaufen ist, wird von der Durchführung von Wettkämpfen (zumindest) bis Ende August dringend abgeraten, das gilt auch für Judo-Aktivitäten im Ausland. Um bei Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, schreibt der ÖJV eine Reihe von Maßnahmen vor (z.B. überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme).

Hygienemaßnahmen: Die allgemeinen Hygienevorschriften (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten/nießen) sind dringend zu beachten. Darüber hinaus sollten Matten & Sportgeräte (wie Hanteln) regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Gesundheitsscheck: Vor jeder Treiningseinheit soll die Körpertemperatur (mittels kontaktlosen Fieber-Thermometers) überprüft werden. Personen, die Krankheits-Symptome aufweisen (Temperaturen plus 37,5 Grad C), dürfen am Judotraining nicht teilnehmen.

Verhalten bei Verdachtsfällen: Bei Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles muss der Verein umgehend die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde informieren, die weiteren Schritte entsprechend koordinieren.

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