Seit Montag, 20.04.2020 ist auf Basis einer Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzes das Training für SpitzensportlerInnen unter bestimmten Umständen gestattet. Das Sportministerium hat in Abstimmung mit den Fachverbänden nun Richtlinien erarbeitet, die zur Umsetzung dieser Verordnung herangezogen werden.

  • Als SpitzensportlerInnen sind AthletInnen definiert, die ihren Lebensunterhalt mit der Ausübung des Leistungsports verdienen (z.B.: HSZ- bzw. PolizeiathletInnen) und die auf internationaler Ebene Wettkämpfe bestreiten mit dem Ziel Medaillen bei Großveranstaltungen zu erkämpfen.
  • Unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern sowie der Anzahlbeschränkung von max. 1 Person pro 20m² kann das Training für diese Athletengruppe auch Indoor erfolgen. Judotraining bleibt aufgrund der Richtlinien weiterhin untersagt.
  • Die Abstimmungen mit den Olympiazentren und dem BSFZ Südstadt sind über das Wochenende getroffen worden, so dass unsere AthletInnen ihr Training in den ausgewählten Trainingsstätten starten konnten.

Weitere Informationen zum generellen Trainingsbetrieb werden nach Veröffentlichung neuer Verordnungen und Richtlinien bekanntgegeben! 

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