Ab 1. Mai werden neue Regelungen in Kraft treten, die das öffentliche Leben und somit auch den Sport betreffen.

Nach der Pressekonferenz von Gesundheitsminister Anschober am Dienstag wurde in Aussicht gestellt, dass es ab 1. Mai Regelungen und Richtlinien im Bezug auf das Training geben wird.

Hier in Kürze die Eckpfeiler:

  • Aktivitäten im Freien werden möglich sein
  • Mindestabstand muss eingehalten werden (kein Körperkontakt!)
  • bis max. 10 Personen

Nach jetzigem Stand würde das bedeuten, dass ab 1. Mai Trainings im Freien mit bis zu 10 Personen möglich sind, solange der Mindestabstand eingehalten wird. Gruppen-, Kraft, Mobilisierungs-, Dehn- und Spieltrainings können so ermöglicht werden und die Vereine können mit ihren Mitgliedern wieder in Interaktion treten. 

Das klassische Judotraining mit Körperkontakt bleibt vorerst ausgeschlossen!

Nach Kundmachung der Verordnungen wird der ÖJV detaillierte Handlungsempfehlungen veröffentlichen, und Vereinen und Mitgliedern möglichst genaue Informationen zukommen lassen.

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