Auf Basis der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 14. September gibt es für das Judotraining eine Reihe von Neuerungen – die wichtigsten sind:

  • Trainingseinheiten dürfen (in geschlossenen Räumen) mit maximal 50 Personen abgehalten werden. Für draußen gilt die Zahl 100.
  • Bei Betreten von geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden (außer bei der Sportausübung selbst).
  • Wettkämpfe können (in Hallen) mit bis zu 50 Personen abgehalten werden, im Freien mit bis zu 100 Personen.

Von jeglichen Judo-Aktivitäten im Ausland wird – aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage – abgeraten.

Nach aktuellem Stand gibt es bundesweit keine weiteren Einschränkungen des Sportbetriebes. Derzeit hat eine Gelb- oder Orange-Schaltung der Corona-Ampel keine zusätzlichen Auswirkungen (aufgrund des vorliegenden ÖJV-Präventiv-Konzeptes).

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